Martin Pich · Berlin · München · Online

Vertretung im Steuerstrafrecht

Wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde oder ein entsprechender Vorwurf im Raum steht, müssen steuerliche und strafrechtliche Fragen aufeinander abgestimmt werden. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht prüfe ich Ihre Situation und vertrete Ihre Interessen.

Den Vorwurf und den Verfahrensstand klären

Eine Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, eine Vorladung oder ein Schreiben der Steuerfahndung wirft viele Fragen auf. Zunächst ist zu klären, gegen wen sich das Verfahren richtet, welche Zeiträume und Steuerarten betroffen sind und welche Unterlagen bereits vorliegen. Daraus ergibt sich, welche Schritte sinnvoll sind und was zeitnah bearbeitet werden muss.

Ich bespreche mit Ihnen die Ausgangslage, prüfe die vorhandene Korrespondenz und entwickle mit Ihnen das weitere Vorgehen. Dabei betrachte ich auch die wirtschaftlichen Folgen des Verfahrens und die parallel laufenden steuerlichen Fragen.

Schweigen im Strafverfahren und steuerliche Pflichten unterscheiden

Als Beschuldigter dürfen Sie zur Sache schweigen und einen Verteidiger befragen. Das ergibt sich aus § 136 StPO. Gleichzeitig können im Besteuerungsverfahren eigene Pflichten bestehen. Das Verhältnis beider Verfahren regelt insbesondere § 393 AO. Deshalb sollten Erklärungen gegenüber den Behörden auf die konkrete Verfahrenslage abgestimmt werden.

Wobei ich Sie unterstütze

Was sollte ich bei einer Anfrage mitteilen?

Nennen Sie möglichst die betroffene Behörde, das Aktenzeichen, den Inhalt des Vorwurfs und alle erkennbaren Fristen. Halten Sie die Einleitungsmitteilung, eine Vorladung und die bisherige Korrespondenz bereit. Für die erste Kontaktaufnahme genügt eine kurze Schilderung; die Übermittlung weiterer Unterlagen stimmen wir anschließend ab.

Kann eine nachträgliche Erklärung das Verfahren erledigen?

Das lässt sich ohne Prüfung des Sachverhalts nicht beurteilen. Eine bloße Nachmeldung führt nicht automatisch zu einer Erledigung oder Straffreiheit. Es kommt unter anderem auf den Verfahrensstand, den Umfang der bisherigen Erklärungen und die einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen an. Ich prüfe mit Ihnen, welche Handlungsmöglichkeiten in Ihrer Situation noch bestehen.

Warum ist die gemeinsame Betrachtung beider Verfahren wichtig?

Eine Erklärung kann steuerliche Folgen haben und zugleich für den strafrechtlichen Vorwurf relevant sein. Umgekehrt beantwortet eine strafrechtliche Entscheidung nicht automatisch jede Frage des Steuerverfahrens. Die Abstimmung beider Bereiche ist deshalb Teil der Beratung.

Persönliche Beratung in Berlin, München und online

Termine vereinbaren wir nach Ihrem Anliegen und der Verfahrenssituation. Bitte nennen Sie bei der Kontaktaufnahme bereits laufende Fristen, damit der zeitliche Handlungsbedarf erkennbar ist.

Rechtliche Grundlagen: § 136 StPO und § 393 AO, jeweils verlinkt im Text. Stand der allgemeinen Hinweise: 29. Oktober 2026. Die Einordnung eines konkreten Falls erfolgt im Mandat.

Ihr Anliegen besprechen

Kontaktieren Sie mich mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Bitte nennen Sie bereits laufende Fristen.

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Telefon: 030 424384-0 · Termine nach Vereinbarung

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