Martin Pich · Berlin · München · Online

Praxisgründung und Gründung eines MVZ

Ich berate Ärzte und Zahnärzte bei der Gründung einer Praxis und der Gestaltung ihrer Zusammenarbeit. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Arbeit liegt auf der Neugründung medizinischer Versorgungszentren. Rechtliche Struktur und steuerliche Folgen prüfe ich dabei zusammen.

Von der Idee zu einer passenden Struktur

Eine Praxisgründung verlangt Entscheidungen, die lange nachwirken: Wie möchten Sie arbeiten? Wer soll beteiligt sein? Welche Aufgaben und wirtschaftlichen Risiken übernehmen die einzelnen Personen? Und welche rechtlichen und steuerlichen Folgen hat die geplante Zusammenarbeit?

Ich begleite Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihres Vorhabens und der Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Ausgangspunkt sind Ihre beruflichen und wirtschaftlichen Ziele. Darauf aufbauend prüfen wir die Organisationsform und die erforderlichen Vereinbarungen.

Ein medizinisches Versorgungszentrum gründen

Für ein MVZ gelten besondere Anforderungen an die Gründung, die Rechtsform, die ärztliche Leitung und die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Eine zentrale Grundlage ist § 95 SGB V. Welche Voraussetzungen für Ihr Vorhaben maßgeblich sind, muss anhand der Beteiligten und der geplanten Tätigkeit geprüft werden.

Deshalb beginnt die Beratung mit einer Bestandsaufnahme: Wer möchte gründen oder sich beteiligen? Welche fachliche Ausrichtung ist vorgesehen? Welche Standorte und Tätigkeitsformen sind geplant? Welche Unterlagen und Entscheidungen liegen bereits vor? Anschließend ordnen wir die gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen sowie den weiteren Klärungsbedarf.

Wobei ich Ärzte und Zahnärzte unterstütze

Warum sollten Recht und Steuern gemeinsam geprüft werden?

Eine rechtliche Organisationsform hat auch steuerliche Folgen. Vereinbarungen zwischen den Beteiligten beeinflussen zugleich die wirtschaftliche Verteilung von Chancen und Risiken. Diese Zusammenhänge sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden, damit die rechtliche Gestaltung und ihre praktische Umsetzung aufeinander abgestimmt sind.

Ist ein MVZ für jedes Gründungsvorhaben die passende Lösung?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die zulässige Gründung und die wirtschaftliche Eignung sind getrennt zu prüfen. Entscheidend sind unter anderem die beteiligten Personen, das Versorgungskonzept und die beabsichtigte Organisation. Im ersten Gespräch klären wir, welche Fragen für Ihr konkretes Vorhaben beantwortet werden müssen.

Was ist für das erste Gespräch hilfreich?

Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, die Namen und beruflichen Rollen der vorgesehenen Beteiligten, der geplante Standort und vorhandene Vertragsentwürfe bilden einen guten Ausgangspunkt. Wenn bereits Bescheide, Zulassungsunterlagen oder Fristen vorliegen, teilen Sie dies bitte bei der Anfrage mit.

Termine in Berlin, München und online

Ich berate seit vielen Jahren Ärzte und Zahnärzte. Termine sind persönlich in Berlin oder München sowie online möglich. Den Beratungsumfang und die benötigten Unterlagen stimmen wir vorab miteinander ab.

Rechtliche Grundlage für die allgemeinen Hinweise zum MVZ: § 95 SGB V, im Text verlinkt. Stand: 29. Oktober 2026. Die Voraussetzungen des einzelnen Vorhabens werden gesondert geprüft.

Ihr Anliegen besprechen

Kontaktieren Sie mich mit einer kurzen Beschreibung Ihres Anliegens. Bitte nennen Sie bereits laufende Fristen.

m@pich.legal

Telefon: 030 424384-0 · Termine nach Vereinbarung

Standorte in Berlin und München